Volksbegehren Mountainbiken  = freie Fahrt mit dem Fahrrad auf Forststraßen. Volksbegehren Mountainbiken = freie Fahrt mit dem Fahrrad auf Forststraßen.
23 April 2025

Volksbegehren Mountainbiken als freies Wegerecht

Unterstützt bitte die generelle Öffnung von geeigneten Wegen und Forststraßen für Mountainbiker!

Mountainbiken (Radfahren) ist in Österreichs Wäldern immer noch generell VERBOTEN, es bedarf expliziter Genehmigung durch Eigentümer. Radfahrer bzw. Mountainbiker müssen bei unbefugtem Fahren im Wald sowohl mit Verwaltungsstrafen als auch zivilrechtlichen Klagen der Waldeigentümer/des Waldeigentümers (z.B. wegen Besitzstörung) rechnen. 

Im europäischen Vergleich ein unhaltbarer Zustand für ca. 800.000 heimische Radfahrer, Erholungssuchende, Tourismus und Eigentümer, der zu gesellschaftlichen und monetären Nachteilen führt. Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge daher gesetzliche Rahmen für Mountainbiken (Radfahren) in Österreich erlassen, die die generelle Nutzung geeigneter Wege im Wald ermöglicht. 

Nur auf geeigneten Wegen 

Im Forstgesetz §33 soll eine Erweiterung der Erholungssuchenden um die Nutzergruppe der Radfahrer (Mountainbiker) umgesetzt werden, um auch Radfahrern den gesetzlichen Erholungswert gleichwertig und ohne Einschränkungen zuteilwerden zu lassen. Das Radfahren soll aber nur auf die Benützung von geeigneten Wegen beschränkt werden, aber KEIN „Querfeldein-Fahren“. Das verfügbare Wegenetz (geeignete Wanderwege und Forststraßen) soll für das Radfahren, analog zu der Nutzungseinschränkung der übrigen Besucherinnen, ermöglicht werden. 

Mehr Details zum Volksbegehren findet ihr hier. 

Unterstützen könnt Ihr das Volksbegehren auf jedem Gemeindeamt oder online hier mit digitaler Signatur. 

Mountainbiken, Fauna und Nutzergruppe Jagd

Die immer wieder gehörten Argumente der Beunruhigung des Wildes und den daraus verursachten Wildverbissschäden lassen sich nicht glaubhaft darstellen, da topografisch vergleichbare Länder wie Slowenien, Italien oder z.B. die Schweiz teils eine artenreichere Fauna aufweisen und Mountainbikern diesen Naturraum trotzdem zur Nutzung zugestehen.

Die genannten Probleme sind keine Mensch-Wild-Probleme, sondern sind ausschließlich Mensch-Mensch-Probleme, da die Nutzergruppe der Jägerschaft primär ihre teilweise naturferne Nutzung von hohen und künstlich geschaffenen Wildbeständen ohne äußeren Einfluss und Kontrolle bewirtschaften möchte. Das Argument der Störung der Natur ist nicht stimmig, sondern offenbart vielmehr die Notwendigkeit der externen Kontrolle der Jagd in der aktuellen Ausgestaltung.

Sensible Naturschutzgebiete und Einstände von bedrohten Arten sollen natürlich nach naturschutzrechtlichen Grundsätzen geschützt werden, der große Rest der Wirtschaftsforste soll jedoch gesetzlich für die Nutzung mit dem Fahrrad freigegeben werden!

Wege und Forststraßen werden auch mit viel Fördergeld gebaut

Die Land- und Forstwirtschaft gehört zu den am meisten geförderten Wirtschaftszweigen, was grundsätzlich auch gut ist. Immerhin umfassen lt. DerStandard die agrarischen Direkt- und Ausgleichszahlungen durchschnittlich 71 Prozent des bäuerlichen Einkommens in Österreich. Die Forstwirtschaft wird zwar geringer gefördert, was aber primär an der wirtschaftlicheren Vermarktung ihrer Produkte (insbesondere Holz) liegt. Interessant ist auch, dass ein Teil der Förderungen auch für das Pflegen und Erhalten von Erholungslandschaften gewährt wird, also genau für die im Wald zu Fuß oder auf dem MTB erholungssuchenden Menschen. Diese Förderungen sind grundsätzlich wie gesagt gut, die Land- und Forstwirtschaft sollte aber den Steuerzahler, der wesentlich zur Existenz der Land- und Forstwirte beiträgt, nicht kategorisch vom Betreten des Waldes ausschließen, sondern auch das Radfahren mit Maß und Ziel auf geeigneten Wegen erlauben. 

Haftung und Versicherung

Oft wird als DAS Argument die Haftung der Grundstückseigentümer angeführt. Der § 176 im Forstgesetz schränkt die Haftung vernünftigerweise auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein. 

Unterstützung Alpiner Vereine

Der Österreichische Alpenverein und die Naturfreunde fordern beide auch die FREIGABE von Forststraßen für Mountainbikes!

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Helft durch die Unterzeichnung dieses Volksbegehrens mit, das Thema Mountainbiken auf Forststraßen in den Nationalrat zu bringen und so eine Abänderung des Forstgesetzes aus dem Jahr 1975 durchzusetzen!

Mehr Details zum Volksbegehren findet ihr hier. 

Unterstützen könnt Ihr das Volksbegehren auf jedem Gemeindeamt oder online hier mit digitaler Signatur. 



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