Abseits der Piste ist die Sicherheitsausrüstung mitzuführen Abseits der Piste ist die Sicherheitsausrüstung mitzuführen
19 Februar 2025

Skitouren in Italien und Recht

Seit 2022 gilt in ganz Italien für Skitouren Sicherheitsausrüstung, Haftpflichtversicherung, Aufstiegsverbot auf Skipisten und mehr

Seit Januar 2022 gelten in Italien verschärfte Regeln für Skitourengeher. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung in Skigebieten. Zudem müssen alle Personen unter 18 Jahren beim Skifahren, Snowboarden und Rodeln einen Helm tragen. Auch gesetzliche Regelungen zur Promillegrenze wurden eingeführt. Wer sich in lawinengefährdeten Gebieten bewegt, ist – auch bei Lawinenstufe 1 - verpflichtet, ein LVS-Gerät, eine Schaufel und eine Sonde mitzuführen. Das Ganze wird auch von der Polizei kontrolliert und es drohen Strafen bis 150,- Euro!

Die wichtigsten Neuerungen seit  2022 für Skitourengehen in Italien: 

Pflichtausrüstung bei Lawinengefahr: Wintersportler, die sich in lawinengefährdetem Gelände bewegen – sei es beim Skitourengehen, Variantenfahren, Schneeschuhwandern oder Winterwandern – müssen eine entsprechende Sicherheitsausrüstung (LVS-Gerät, Schaufel, Sonde) mitführen. Diese Regel gilt unabhängig von der Lawinengefahrenstufe und auch im Wald!

Kein Aufstieg mit Tourenskiern oder Schneeschuhen auf der Piste

Nachweis einer Haftpflichtversicherung: In allen Skigebieten ist eine gültige Haftpflichtversicherung erforderlich, die Schäden an Dritten abdeckt.

Helmpflicht für Minderjährige: Personen unter 18 Jahren sind verpflichtet, beim Ski- und Snowboardsport sowie beim Rodeln einen CE-zertifizierten Helm zu tragen.

Alkohollimit auf der Piste: Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Überschreitungen können Geldstrafen nach sich ziehen, ab 0,8 Promille droht ein Strafverfahren.

Haftpflichtversicherung – ein Muss für alle Wintersportler auf Pisten

Seit 2022 ist eine Haftpflichtversicherung in italienischen Skigebieten obligatorisch. Sie deckt Schäden und Verletzungen ab, die Dritten zugefügt werden. Mitglieder von Alpenvereinen profitieren häufig von einer inkludierten Versicherung, deren Bestätigung bei Bedarf an der Liftkasse oder auf der Piste vorgelegt werden kann. Allerdings muss der Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung auch mitgeführt werden. Unser Tipp: AV Ausweis und ein Schreiben von AV, dass man als Mitglied versichert mitführen. Das schreiben kann man beim AV Downloaden.

Pistenskitouren sind verboten

Der Aufstieg auf der Piste ist sowohl für Skitourengeher als auch (Schneeschuh-)Wanderer grundsätzlich verboten. Ausnahmen:  Der Betreiber der Skianlage genehmigt es, es gibt eine extra Aufstiegsspur für Skitourengeher, oder es liegt ein Notfall vor.

Sicherheitsregeln abseits der Pisten

Wintersportler sind verpflichtet, sich über die aktuelle Lawinensituation zu informieren. Bei erhöhter Lawinengefahr – ab Stufe 1! - ist das Mitführen einer entsprechenden Schutzausrüstung (LVS, Sonde und Schaufel) verpflichtend vorgeschrieben.

Versicherungsmöglichkeiten vor Ort

Skigebiete sind dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden anzubieten. Sportler können diese direkt beim Skipasskauf erwerben oder bereits im Voraus eine eigene Versicherung abschließen.

Helmpflicht bis 18

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen einen für den Alpinsport zugelassenen (CE-zertifizierten) Helm tragen.

Alkohol auf der Piste: Strenge Regelungen

Wintersportler dürfen höchstens 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Wer diese Grenze überschreitet, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Ab 0,8 Promille drohen strafrechtliche Konsequenzen – analog zu den Regelungen im Straßenverkehr.



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