Die Seilbrücke im Drachenwand Klettersteig, Foto: Dieter Wissekal Die Seilbrücke im Drachenwand Klettersteig, Foto: Dieter Wissekal
06 November 2025

Alpine Notlage im Drachenwand Klettersteig

Trotz Guide kamen zwei Israelis weder vor noch zurück und mussten mit dem Tau geborgen werden.

Am 5. November 2025 gegen 12:30 Uhr kam es auf dem als Schwierigkeitsgrad C/D klassifizierten Klettersteig Drachenwand zu einem Einsatz der Bergrettung. Zwei israelische Staatsbürger, jeweils 51 Jahre alt, buchten sich über eine Plattform einen Guide für die Tour und trafen sich um 9 Uhr am Ausgangspunkt in St. Lorenz. Während des Aufstiegs wurden die beiden Gäste vom 38-jährigen Salzburger am kurzen Seil gesichert.

In der Hälfte war Schluss

In der 13. von insgesamt 20 Sektionen (Bereich "Seilbrücke") verloren die beiden Gäste plötzlich vollständig ihre Kraft und waren weder zum Weiteraufstieg noch zu einem Abstieg in der Lage.

Taubergung

Daraufhin setzte der 38-Jährige einen Notruf ab, wodurch die Bergrettungsstelle Mondseeland, ein Alpinpolizist sowie der Polizeihubschrauber "Libelle Yankee" alarmiert wurden. Die beiden Gäste sowie der 38-Jährige konnten mittels Taubergung sicher ins Tal gebracht werden. Alle Beteiligten blieben unverletzt.

Relevante Pflichten eines Bergführers

Nach den Standards des Internationalen Bergführerverbandes (UIAGM/IFMGA) sowie der österreichischen Berg- und Skiführerverordnung hat ein Bergführer insbesondere auch folgende Kernaufgaben und Pflichten:

  1. Sorgfältige Tourenplanung: Auswahl einer Tour, die dem Können, der Erfahrung, der Kondition und der Ausrüstung der Gäste entspricht (Prinzip der Verhältnismäßigkeit).

  2. Überprüfung der Gäste: Einschätzung der körperlichen und technischen Leistungsfähigkeit vor und während der Tour.

  3. Sicherheitsverantwortung: Gewährleistung einer ständigen Gefahreneinschätzung, inklusive Entscheidung über Abbruch oder alternative Routen.

  4. Pflicht zur Selbst- und Fremdsicherung: Richtige Sicherungsmethoden und Anpassung an die Situation.

  5. Verantwortung für zumutbare Belastung: Vermeidung einer Überforderung der Gäste.



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